Land unterstützt freie Kulturschaffende mit 4 Millionen Euro

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Das Land Brandenburg hat ein Mikrostipendien-Programm für Kulturschaffende ins Leben gerufen. „Von der Corona-Krise sind nicht nur Kultureinrichtungen betroffen, sondern auch freiberufliche Künstlerinnen und Künstler. Der Handlungsspielraum für ihre künstlerischen Aktivitäten wird dadurch kleiner.“, sagt der heimische Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD). Das Mikrostipendien-Programm soll Kulturschaffende entlasten und die künstlerische Aktivität fördern und den Anstoß für die Entwicklung neuer Formate geben. „Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, sagt Erik Stohn. Insgesamt werden 4 Millionen Euro bereitgestellt. Genug, damit jeder der rund 4000 Künstlerinnen und Künstler Brandenburg ein Stipendium beantragen kann.

Für das Mikrostipendien-Programm für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler stehen rund 4 Millionen Euro bereit. Freiberufliche professionelle Einzelkünstlerinnen und -künstler können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, eine Kurzbeschreibung des geplanten künstlerischen Projektes und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Im Einzelfall reicht auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Fach- oder Berufsverband. Die Bewerbungen müssen in Papierform bis zum 09. Juni 2020 an das Kulturministerium geschickt werden. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter https://mwfk.brandenburg.de online abrufbar. Ab dem 11. Mai steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit.

Mit einem weiteren Programm werden Kultureinrichtungen unterstützt. Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. In einer ersten Antragsrunde können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg die Hälfte ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11. März und dem 31. August 2020 entstehen, ersetzen lassen.