10.000 statt 8.000 Euro für Künstler-Stipendien

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Erik Stohn ruft regionale Kunstschaffende auf, sich zu bewerben

Luckenwalde/Jüterbog. Zum siebten Mal schreibt das Kulturministerium zehn Arbeitspaket-Stipendien aus, die an keine konkreten künstlerischen Vorhaben gekoppelt sind. Erstmals werden jeweils 10.000 Euro vergeben – in den Vorjahren waren es jeweils 8.000 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Mai 2025. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses über den Landeshaushalt 2025/26.  Darauf verweist der örtliche Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD). „Ich empfehle unseren Kulturschaffenden in meinem Wahlkreis, sich diese Möglichkeit der Förderung ihrer schöpferischen Leistungen nicht entgehen zu lassen“, sagt Erik Stohn. Als Vorsitzender des Kulturausschusses des Landtags in der vergangenen Legislaturperiode weiß er, wie prekär die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler oft ist.

„Ob Instrumentenkauf oder Internetauftritt, Ausstellung oder Lesung, Vernetzung oder Coaching: Die Möglichkeiten, unsere Arbeitspaket-Stipendien einzusetzen sind so facettenreich und vielfältig wie Brandenburgs Kunstszene“, sagt Kulturministerin Manja Schüle (SPD). „Wir haben diese Stipendien 2019 als moderne, unbürokratische und passgenaue Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler eingeführt, die sich wachsender Beliebtheit erfreut. 2024 sind 222 Bewerbungen bei uns eingegangen – so viele wie noch nie! Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 100.000 Euro statt 80.000 Euro ausreichen können – und jetzt schon auf die neuen Projekte gespannt. Viel Erfolg!“

Für die Arbeitspaket-Stipendien können sich Künstlerinnen und Künstler der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst bewerben. Voraussetzungen: Sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung von spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys, ausschlaggebend ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Antragsberechtigt sind nur Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungen sind ausschließlich per Post einzureichen: Kulturministerium, Referat 35, Dortustraße 36, 14467 Potsdam.

Die Richtlinie, Antragsformulare sowie weitere Informationen gibt es unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/stipendien/.