5 Millionen für Sicherung der Kultur

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Land ersetzt auch 2021 bis zu 100 Prozent Einnahmeausfälle bei Kultur-Einrichtungen

Das Land setzt seine im April 2020 gestartete Corona-Kulturhilfe fort. Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt zusätzlich 5 Millionen Euro bereit, um Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen.

„Kultur ist kein Luxus. Kultur ist lebensnotwendig!“ Diesem Ausspruch der Brandenburger Kulturministerin Manja Schüle schließe ich mich ausdrücklich an.“, meint der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn.

Ab sofort können sich Brandenburger Kultureinrichtungen bis zu 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle, die im ersten Halbjahr 2021 entstehen, ersetzen lassen. Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Erhöhte Personal- und Sachausgaben, die durch pandemiebedingte Vorkehrungen für den Veranstaltungsbetrieb erforderlich werden, können berücksichtigt werden. Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen sind über dieses Programm nicht förderfähig. Die Corona-Hilfen ergänzen die bestehenden Hilfsprogramme des Landes und des Bundes. Im vergangenen Jahr wurden landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Kulturhilfe unterstützt.

„Ich freue mich sehr über das Hilfsprogramm, denn es ist wichtig unsere kulturellen Einrichtungen zu erhalten. Wir alle sehnen uns doch danach, endlich einmal wieder ein Kino, das Lieblingstheater oder eines der vielen regionalen Museen zu besuchen. Auch die Bürgerinnen unserer Region würden gerne wieder die Möglichkeit erhalten, zum Beispiel das Jüterboger Kulturquartier, das Luckenwalder Stadttheater oder das Museum in Kloster Zinna zu besuchen. Und das geht nur, wenn diese wichtigen Orte diese herausfordernde Pandemie überstehen. Super, dass das Land an dieser Stelle hilft!“ sagt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind unter https://mwfk.brandenburg.de online abrufbar.