Auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen können von der Soforthilfe des Landes profitieren

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Gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus dem Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung können Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig sind.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), dem Wirtschaftsministerium und dem Landessportbund Klarheit für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und sonstige Vereine geschaffen: Vereine und Stiftungen des Privatrechts erhalten Unterstützung aus der Soforthilfe des Bundes und des Landes, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB versichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann durch den letzten Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid nachgewiesen werden.

„Es ist sehr wichtig, das die Zukunft unserer Sportvereine und Träger in der Jugendarbeit, Weiterbildung gesichert werden“, sagt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn.  „Ich weiß, dass diese Hilfe nicht alle und alles erfasst, jedoch arbeiten wir daran einen Rettungsschirm für die weiteren Träger zu spannen“. „Vereine und Stiftungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft“, so Erik Stohn.