Brandschutz in Jüterbog: Offene Fragen in der SPD Jüterbog

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Der Kreis Teltow-Fläming hat im Zuge der routinemäßigen Brandschau während der Sommerferien der Stadt Jüterbog ursprünglich eine Frist von einer Woche gesetzt, um Brandschutzmängel in der Linden-Grundschule zu beheben, andernfalls sollte die Schule vorerst geschlossen werden. Der Landkreis habe wohl nun eine Sondergenehmigung für den Schulbetrieb erteilt. Clemens Neumann, Jurist, von der SPD-Jüterbog wundert sich über diese extrem kurze Frist: „Eine solche Frist kann man eigentlich nur wählen, wenn eine akute Gefährdungslage vorliegt. Schließlich gefährdet sie sogar den Schulbetrieb. Gab und gibt es eine solche Gefahr also oder ist sie beseitigt? Warum ist sie nicht mehr akut? Sind die Kinder gefährdet oder nicht?“

Klar ist:

Die Schule kann nur betrieben werden, wenn jede Gefahr für die Kinder ausgeschlossen ist. Gleichzeitig muss eine Beschulung, auf die auch viele Eltern angewiesen sind, sichergestellt sein. Die Stadt, der Bürgermeister haben für beides die Verantwortung. Herr Raue als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt muss die Fragen beantworten, warum es eine so kurze Frist gab, ob eine akute Gefahr besteht und wann und wie er die Mängel beseitigt.

Auch Landtagsabgeordneter Erik Stohn hat weitere Fragen: „Warum sind die Brandschutzmängel nicht von der Stadt erkannt worden? Besteht ein Zusammenhang mit dem fehlenden Stadtbrandmeister? Haben wir auch in anderen Gebäuden Mängel?“

Es ist Aufgabe des Bürgermeisters, seiner politischen Verantwortung für die Brandsicherheit in Jüterbog gerecht zu werden. Offen ist aber auch, wieso der Kreis erst eine sehr kurze Frist setzt, diese dann aber verlängert. Wenn es eine akute Gefahr gab, wie es die 1-Wochen-Frist nahelegt, wieso gibt es sie jetzt nicht mehr.