Teltow-Fläming. Die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung beschleunigt Bauvorhaben, senkt Kosten und baut Bürokratie ab, vor allem beim Umbau, der Aufstockung und der Umnutzung bestehender Gebäude. Sicherheit, Brandschutz, Standsicherheit und gesunde Wohnverhältnisse bleiben dabei unangetastet.
Der Landtagsabgeordnete Erik Stohn erklärt dazu:
„Wir wollen in Brandenburg eine Ermöglichungskultur beim Bauen schaffen. Bauherrinnen und Bauherren sollen schneller Klarheit bekommen, statt an unnötig komplizierten Verfahren zu scheitern. Besonders wichtig: Bestehende Gebäude lassen sich leichter umbauen, aufstocken oder anders nutzen. So schaffen wir zusätzlichen Wohn- und Arbeitsraum, beleben Ortskerne und gehen verantwortungsvoll mit Flächen und Baustoffen um.“
Bauanträge werden künftig schneller und transparenter bearbeitet. Die Bauaufsichtsbehörden prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb von drei Wochen und melden Mängel frühzeitig zurück. Die Genehmigungsfiktion wird künftig klar geregelt und gilt in beiden Verfahren, bei vollständigem Antrag und Fristüberschreitung ist die Genehmigung automatisch erteilt.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird zum Regelfall: Sein Anteil soll von 5 bis 8 auf rund 80 Prozent steigen. Genehmigungsfreistellung und Katalog verfahrensfreier Vorhaben werden ausgeweitet. Kleinere, risikoärmere Vorhaben und bestimmte Nutzungsänderungen kommen künftig mit weniger Verwaltungsaufwand aus. Alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften gelten weiterhin.
Ein neuer Umbauparagraf stellt klar: Bestehende Gebäude werden bei Umbau oder Umnutzung nicht automatisch wie Neubauten behandelt. Abweichungen von einzelnen Anforderungen sind künftig leichter möglich, sofern der Schutzzweck anders erfüllt wird und weder öffentliche Interessen noch Nachbarrechte beeinträchtigt werden.
Weitere kostensenkende Änderungen: Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen sinkt auf 2,30 Meter, Stellplatzpflicht wird auf maximal einen Stellplatz je Wohnung begrenzt, Barrierefreiheit ist erst ab mehr als vier Wohneinheiten Pflicht, und die landesrechtliche Photovoltaikpflicht entfällt.
„Die Reform verbindet schnellere Verfahren mit mehr Eigenverantwortung. Verfahrensfreiheit heißt nicht Rechtsfreiheit. Bauherrinnen, Bauherren und Planende bleiben für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Gleichzeitig entlasten wir die Bauaufsichtsbehörden, damit sie sich auf die Vorhaben konzentrieren können, die eine umfassende Prüfung wirklich brauchen“, so Erik Stohn.
Der elektronische Bauantrag startet zum 1. Oktober 2026.
Weitere Informationen sowie ausführliche FAQ zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung: