Erik Stohn: Niemand muss im Dunkeln sitzen und frieren

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Landesregierung bietet privaten Haushalten Soforthilfe, wenn ihnen Strom- und Gassperren drohen

Jüterbog/Luckenwalde. Wie leicht kann es passieren, dass man aufgrund der gestiegenen Energiepreise seine Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen kann. Die Folge: Die Energieversorgungsunternehmen schalten nach einer Mahnung und Sperrandrohung den Strom ab und drehen den Gashahn zu. Um zu verhindern, dass in diesem Fall die betroffenen zahlungsunfähigen Menschen dann im Dunkeln sitzen und frieren müssen, hat die Landesregierung Brandenburg ein Soforthilfeprogramm ins Leben gerufen. Es stellt dafür 1,5 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ zur Verfügung. Darauf macht der hiesige Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) aufmerksam.

Die Soforthilfe kommt einkommensschwachen Haushalten mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg zugute, die wegen der aktuellen Preissteigerungen ihre Energieschulden nicht selbst bezahlen können. Dabei ist es egal, ob man in einer Mietwohnung oder in einer Eigentumswohnung oder in einem Eigenheim wohnt. Die Hilfe wird in der Höhe gewährt, die erforderlich ist, um die angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperre zu verhindern bzw. zu beenden. Das Geld wird direkt an den Energieversorger überwiesen. Pro Haushalt bzw. Zählernummer kann nur einmal die Soforthilfe gewährt werden. Anträge sind elektronisch über die Internetseite des Landesamts für Soziales und Versorgung (LASV) zu stellen: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/energiesperren-soforthilfe/

Das Antragsverfahren, so betont Erik Stohn, steht ab sofort bereit.

Keinen Anspruch auf diese Soforthilfe haben aber Personen, die über ausreichend kurzfristig verfügbare finanzielle Mittel verfügen, oder die mit Hilfe erbrachter Sozialleistungen die Energiesperre verhindern bzw. beenden können. Denn sowohl beim Bürgergeld und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als auch bei der Sozialhilfe (SGB XII) ist vorgesehen, dass Energieschulden übernommen werden können. Erst wenn das nicht in Anspruch genommen werden kann, greift die neue Soforthilfe.