Familienministerium gewährt Zuschüsse für Familien mit geringem Einkommen
Die Winterferien stehen vor der Tür. Oder man kann schon jetzt die Oster- oder Sommerferien vorplanen. „Hilfreich dabei ist für Familien mit geringem Einkommen, sich für einen gemeinsamen Urlaub einen finanziellen Zuschuss zu sichern“, meint der örtliche Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD). Denn auch in diesem Jahr gewährt das Familienministerium des Landes Brandenburg wieder entsprechende Zuschüsse, damit sich auch solche Familien einen Erholungsurlaub leisten können. Erik Stohn verweist darauf, dass Anträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden können. Laut Ministerium war 2025 die Nachfrage sehr hoch. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1396 Anträge bewilligt, darunter 658 Anträge von Alleinerziehenden. In diesem Jahr stehen wieder 400.000 Euro dafür zur Verfügung.
Das hält Erik Stohn für durchaus gerechtfertigt. Er stimmt Familienministerin Britta Müller voll und ganz zu, die darauf hinweist, dass für Familien mit geringem Einkommen die finanziellen Belastungen im Alltag eine besondere Herausforderung sind. „Für Urlaub bleibt da meist kein Geld übrig. Ganz besonders gilt das für Alleinerziehende“, so die Ministerin

„Auch diese Familien verdienen eine Auszeit“, betont Erik Stohn. „Es ist besonders wichtig für die Kinder, mal einen Ortswechsel zu erleben und aus dem Alltag auszubrechen.“
Die Familienzuschüsse können Familien mit geringem Einkommen beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Pro mitreisendes Familienmitglied und Übernachtung gibt es 10 Euro und kann für eine Reise pro Jahr gewährt werden. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.
Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor (!) Beginn der Reise. Wenn die 400.000 Euro aufgebraucht sind, können keine weiteren Zuschüsse gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/
Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular findet man auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen.