Erik Stohn zur Initiative der SPD Bundestagsfraktion: Aufstiegs-BAföG – Gute Nachrichten insbesondere für angehende Erzieherinnen

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Potsdam. Zum 1. August 2020 tritt das neue Gesetz zum Aufstiegs-BAföG in Kraft. Es wurde diese Woche vom Bundestag beschlossen und durch die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion reformiert.

Mit dem Gesetz soll die berufliche Weiterbildung noch attraktiver gestaltet und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung vorangebracht werden. Dazu wird es in Zukunft höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten geben, die Gebühren für bestandene Prüfungen gesenkt und die Unterhaltskosten während einer Vollzeitfortbildung vollständig übernommen werden. Damit steigt der Unterhaltszuschuss für Teilnehmende in einer Vollzeitfortbildung von 50 auf 100 Prozent. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den aktuellen BAföG-Sätzen.

Auch der heimische Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) begrüßt die Übernahme: „Der Vollzuschuss zum Unterhalt kommt insbesondere den angehenden Erzieherinnen zu Gute. 97 Prozent der Erzieherinnen absolvieren ihre Ausbildung in Vollzeit.“

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die die Initiative längst notwendig, denn die berufliche Weiterbildung ist genauso viel wert, wie ein Hochschulstudium. Nach Verbesserungen des BAföG‘s für Studierende, sowie der Novelle des Berufsbildungsgesetzes für Auszubildende, werden nun die Rahmenbedingungen für die berufliche Aufstiegsqualifizierung angepasst. Stohn ergänzt: „Fachkräfte sind das, was die Region benötigt. Ich finde es toll, wenn Menschen sich weiterbilden und dass dies nicht mehr von der Größe ihres Geldbeutels abhängig ist. Mit dem Aufstiegs-BAföG bekommen sie die nötige Unterstützung.“