Finanzielle Hilfe für Tierheime

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Tierheime können ab Freitag, dem 23.04.2021 Corona-Hilfen als einmaligen Betriebskostenzuschuss beantragen. Dafür stehen nun fünf Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.

Dazu erklärt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn: „Die Arbeit der Tierheime ist sehr wichtig und auch immer öfter mehr als nötig. Seien es gefundene Katzen, weggegebene Welpen oder sogar entlaufene Ziegen. Sie alle benötigen Pflege, Futter und einen warmen Platz. All das ist sehr kostenintensiv und kann oft nur durch Spenden finanziert werden. Und diese sind in der aktuellen Situation oft knapp. Schön, dass hier nun geholfen wird. Ich habe mir vor kurzen mit unserer SPD-Bundestagsabgeordneten Sylvia Lehmann ein Bild vor Ort gemacht und gemeinsam mit SPD-Landratskandidatin Dietlind Biesterfeld an den Verein 300 Euro gespendet.“

Die Tierheime, in der Regel getragen von Tierschutzvereinen und in denen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter großartige Arbeit leisten, trifft die Corona-Pandemie hart. Hatten es die Tierheime schon vor der Pandemie nicht einfach, haben die finanziellen Probleme nochmals zugenommen. Hinzukommt, dass Tiere zum Teil schwerer vermittelt werden und damit der Betreuungsbedarf wächst. Bald beginnt auch die Zeit, in der wieder viele Katzenwelpen in die Einrichtungen kommen und die außer Futter auch medizinische Versorgung benötigen. Da sind die vom Bund nun bereitgestellten fünf Millionen Euro für die Unterstützung der Tierheime und zur Gewährleistung des Tierwohls das richtige Signal.

Das heißt konkret: Auf Antrag kann ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden. Die Antragsberechtigten müssen bei Antragstellung nachvollziehbar die Corona-bedingten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen in der Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 darlegen.

Nun muss das Geld auch schnell bei den Tierheimen ankommen. Daher sind die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen ausschließlich in elektronischer Form beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Freischaltung der Internetseite erfolgt am Freitag, 23. April, und bleibt für vier Wochen bestehen.

Die Richtlinie ist im Bundesanzeiger vom 08.04.2021 veröffentlicht worden und unter folgendem Link einsehbar:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/3LCNSyNOo2S2r0GKRbb/content/3LCNSyNOo2S2r0GKRbb/BAnz%20AT%2008.04.2021%20B5.pdf?inline

Bildunterschrift: Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sylvia Lehmann und der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn übergeben den Spendenscheck an Frau Wiemann vom Tierheimverein vor passender Kulisse.