Geld für Chöre und Ensembles

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Land unterstützt Übungsleiter und Qualifizierungsangebote / Erik Stohn: Sänger und Musiker verdienen Unterstützung / Ministerin Schüle: Amateurmusik fördert Teilhabe und bereichert kulturelles Leben

Luckenwalde/Jüterbog. Als Freund der Chor- und Instrumentalmusik besucht der heimische Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) gern Konzerte. Vor allem die hiesigen sogenannten „Klangkörper“ haben es ihm angetan. „Ich bin immer wieder erstaunt, mit welch hoher Qualität diese Konzerte bestritten werden“, lobt Erik Stohn die Chöre und Ensembles in seinem Wahlkreis im Süden Teltow-Flämings. „Das liegt sicher an dem fleißigen Üben der Amateurmusiker, aber auch an der qualifizierten Anleitung durch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter“, so Stohn.

Wie im Amateursport gehe es auch bei der Amateurmusik nicht ganz ohne Geld, betont der Landtagsabgeordnete und verweist auf die neue Übungsleiterpauschale, mit dem das Kulturministerium auch in diesem Jahr Amateurchöre und -ensembles mit insgesamt 100.000 Euro unterstützt. Davon stehen 60.000 Euro zur anteiligen Finanzierung der Honorare von Chor- und Ensembleleitungen zur Verfügung. Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2024 gestellt werden. Weitere 40.000 Euro stellt das Ministerium für Qualifizierungsmaßnahmen von Amateurchorleiterinnen und -leitern bereit. Hier sind Anmeldungen ab dem 2. April 2024 möglich.

Kulturministerin Manja Schüle: (SPD): „In Brandenburg bereichern rund 400 Amateurensembles das kulturelle und soziale Leben. Die Amateurmusik fördert die kulturelle Teilhabe für alle Altersgruppen und schafft wertvolle Verbindungen zwischen Menschen aus unterschiedlichen Lebensrealitäten. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr wieder Chöre und Instrumentalensembles in ihrer Entwicklung und bei der Verbesserung ihrer künstlerischen Qualität unterstützen können.“

Seit 2017 unterstützt das Land Übungsleiter von Amateurensembles im Rahmen der Übungsleiterpauschale mit einem Zuschuss. Voraussetzungen sind unter anderem eine Mindestzahl von zwölf Chor- beziehungsweise neun Instrumentalmusikern sowie eine aktive Beteiligung der Ensembles am öffentlichen Musikleben. Außerdem müssen die Übungsleitungen bestimmte Mindestanforderungen bei ihrer Dirigenten-Ausbildung erfüllen. 2023 erhielten 101 Amateurchöre und 15 Amateurorchester eine Unterstützung. Darüber hinaus werden jährlich vier Fortbildungstage für Übungsleitungen durch den Landesmusikrat Brandenburg angeboten. Anträge können bis zum 31. März 2024 beim Landesmusikrat Brandenburg gestellt werden: www.landesmusikrat-brandenburg.de/musikpolitik-menu/uebungsleiterpauschale

Eine weitere Fördermaßnahme ist die Qualifizierung von Leiterinnen und Leitern von Amateurchören. Während der zweijährigen Qualifizierung an der Musikakademie Rheinsberg werden Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Dirigiertechnik, Chorpraxis, Probenmethodik, Stimmbildung, Sprecherziehung und Musiktheorie vermittelt. Derzeit befinden sich 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Ausbildung. Anmeldungen für den neuen Ausbildungszyklus sind ab dem 02. April 2024 möglich:www.musikakademie-rheinsberg.de/kurse/230908c-grundlagen-der-chorleitung