Heizen soll nicht viel mehr als das Doppelte kosten

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Online-Portal für Härtefallhilfen startet am 8. Mai – Unterstützung für Hauseigentümer, die mit Öl, Holzpellets oder Kohle heizen

Luckenwalde. „Wer nicht mit Gas heizt, dem hilft auch die Gaspreisbremse nichts, obwohl er genauso von den enormen Steigerungen der Energiekosten betroffen ist.“ Das sagt der örtliche Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) aus Jüterbog. Er macht aber darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung nun auch Härtefallhilfen beschlossen hat, um die Preissteigerungen bei sogenannten „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“ abzufedern. „Wer seine Heizung mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks betreibt, kann in Kürze nachträglich für 2022 Heizkostenzuschüsse online beantragen“, so Erik Stohn.

Dabei übernimmt der Staat 80 Prozent derjenigen Heizkosten des vergangenen Jahres, die über dem Doppelten gegenüber dem Vorjahr lagen.

„Das heißt zwar: Auf der doppelten Höhe des früheren Preises bleibt man sitzen. Aber: Bei allem, was darüber hinausgeht, übernimmt der Staat 80 Prozent der Kosten“, betont Stohn.

Als Grundlage dient ein jeweiliger Referenzpreis, der für die unterschiedlichen Energieträger ermittelt worden ist. Wer 2022 mehr als doppelt so viel wie dieser Referenzpreis für seine Heizmittel zahlen musste, kann über das neue Online-Portal die Bundeshilfe beantragen

Für die Entgegennahme der Anträge nutzt das Land Brandenburg ein zentrales Hamburger Antragsportal, das für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung über dieses Portal wird die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Anträge bearbeiten.

Die Freischaltung des Online-Portals erfolgt für Brandenburg am 08.05.2023: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Hier können Betroffene ihre Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von höchstens 2000 Euro pro Haushalt erhalten.

Der Referenzpreis beträgt (einschließlich Mehrwertsteuer) für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent/Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel 11 Cent/kg, für Holzbriketts 28 Cent/kg, für Scheitholz 85 Euro pro Raummeter, für Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm.

1. Beispiel: Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl. 2022 musste er dafür 1,60 Euro pro Liter bezahlen. Gegenüber 2021 (71 Cent) haben sich die Kosten mehr als verdoppelt. Die Förderhöhe errechnet sich folgendermaßen: 3000 Liter mal 1,60 Euro sind 4800 Euro, die 2022 gezahlt werden mussten. 2021 hätten laut Referenzpreis 3000 Liter mal 0,71 Euro nur 2130 Euro gekostet. Der doppelte Preis wäre 4260 Euro, den man selber tragen muss. Die Differenz zum tatsächlich gezahlten Preis von 4800 Euro liegt bei 540 Euro, die über dem doppelten Preis liegen. Davon übernimmt der Staat 80 Prozent, also 432 Euro.

2. Beispiel: Ein Haushalt bezieht 4000 Kilogramm Holzpellets im Jahr. 2022 musste er dafür 0,70 Euro pro Kilogramm zahlen. 4000 Kilogramm mal 0,70 Euro sind 2800 Euro. 2021 hätten 4000 kg mal 0,24 Euro nur 960 Euro gekostet. Eine Verdoppelung dieses Preises liegt bei 1920 Euro. Der 2022 gezahlte Preis von 2800 Euro liegt mit 880 Euro immer noch deutlich darüber. Der Staat erstattet 80 Prozent dieser Differenz, also 704 Euro.

Über den Online-Rechner der Kasse.Hamburg kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn empfiehlt, auf jeden Fall zu prüfen, ob man antragsberechtigt ist, und in diesem Fall die Bundeshilfe zu beantragen. „Es ist schon schwer genug, mehr als das Doppelte der sonst üblichen Heizkosten zu tragen“, sagt Erik Stohn. „Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie wenigstens einen Teil der Kosten übernimmt und somit die zusätzliche Belastung etwas verringert.“