Luckenwalde/Jüterbog. Die Corona-Pandemie führte zu einer weiteren, eher unerwarteten Folge: Die Zahl der verwilderten Katzen ist sprunghaft angestiegen. Da aber freilebende herrenlose Hauskatzen nicht wie Wildtiere an ein Leben ohne menschliche Unterstützung gewohnt sind, erleiden sie häufig Gesundheitsschäden und leiden an Schmerzen und Hunger.
„Es sind die Tierschutzvereine, die mit großem Engagement dem entgegenzuwirken versuchen“, sagt der hiesige Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD). Mit Hilfe von Kastrationen dieser verwilderten Tiere, könne zumindest eine schnelle und unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden. „Nach Informationen der Tierschutzorganisationen, sind die Katzen oft abgemagert, leiden unter Wurmbefall, Parasiten und Verletzungen“, berichtet Erik Stohn. „Deshalb sind solche Kastrationsaktionen ein aktiver Beitrag zum Tierschutz“, um weiteres Elend zu vermeiden.
Dabei unterstützt das Verbraucherschutzministerium des Landes die anerkannten Tierschutzorganisationen finanziell über die sogenannte Kastrationsrichtlinie. Nur leider sind die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel für 2023 bereits ausgeschöpft, auch wenn das Problem weiterhin akut ist. Erik Stohn macht jetzt darauf aufmerksam, dass für dieses Jahr zusätzlich eine einmalige Sonderförderung in Höhe von 30.000 Euro aufgelegt worden ist.
„Das heißt, dass gemeinnützige Tierschutzvereine ab sofort für noch nicht begonnene Projekte, die aber noch in diesem Jahr abgeschlossen werden müssen, einen Antrag auf Förderung zur Katzenkastration stellen können“, so Stohn. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).
„Die Anträge sollten möglichst bald gestellt werden“, empfiehlt Erik Stohn, „weil das Geld noch vor Abschluss des Haushaltsjahres 2023 ausgezahlt werden muss.“ Die Bewilligung erfolge in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge.
Die Eingriffe werden von Tierärzten im Auftrag der Tierschutzorganisationen durchgeführt und verlaufen normalerweise komplikationslos. Bewilligt werden bis zu 58 Euro für jede weibliche Katze und 20 Euro für männliche Tiere.