Kastration und Sterilisation freilebender Katzen – Nach Anregung aus der Region Förderrichtline vereinfacht

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Verwilderte Katzen vermehren sich schnell unkontrolliert und sind oftmals abgemagert, leiden unter Wurmbefall, Parasiten und Verletzungen. Seit 1992 unterstützt das Verbraucherschutzministerium daher Tierschutzvereine im Land Brandenburg bei der Kastration und Sterilisation freilebender Katzen. Im vergangenen Jahr wurde die Mittelvergabe in einer Förderrichtlinie geregelt. Diese sogenannte Katzenkastrationsrichtlinie wurde nun überarbeitet und bis zum 31. August 2024 verlängert.

„Insgesamt stehen rund 51.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Förderbedingungen sowie das Antragsverfahren sind nun erleichtert worden. Nunmehr können auch Initiativen eine Förderung erhalten, die kein eigenes Tierheim oder tierheimähnliche Einrichtungen betreiben. Dies ist ein wichtiger Fortschritt und eine Anregung, die ich aus der Region erhalten habe. Die Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung der freilebenden und oft verwilderten Katzen ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz, der nun einfacher durch gemeinnützige Brandenburger Tierschutzorganisationen umgesetzt werden kann.“, so der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn.

Gefördert werden Kastration und Sterilisation von Katzen, die durch als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen beauftragte Tierärztinnen und Tierärzte durchgeführt werden. Bei weiblichen Katzen ist der Eingriff aufwändiger. Der Förderhöchstbetrag beträgt bei ihnen 58 Euro pro Tier, bei Männchen sind es 20 Euro pro Tier.

Anträge für die Gewährung von Zuwendungen sind für das 2023 bis spätestens 30. September 2022 und für das Jahr 2024 bis zum 30. September 2023 beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) einzureichen.

Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular sind hier zu finden: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/foerdermittel/kastrationsterilisation-katzen/