Erik Stohn: Straßenverkehrsrecht kennt leider keine schnellen und unbürokratischen Lösungen
Viel Aufsehen und noch mehr Unmut hat der Fall einer 79-jährigen Bürgerin erregt. Wie die MAZ berichtete, erhielt sie vom Luckenwalder Ordnungsamt mehrere Bußgeldbescheide bis hin zur Androhung einer Erzwingungshaft, weil sie gelegentlich ihr Auto kurzzeitig auf dem Gehweg direkt vor ihrer Haustür parkt, um ihren schwer behinderten Sohn möglichst sicher aus dem Rollstuhl in das Fahrzeug setzen zu können. Der Fall berührte auch die SPD-Kreistagsmitglieder Ines Seiler und Erik Stohn. Sie stellten eine Anfrage an die Kreisverwaltung, ob es in solchen Fällen nicht schnelle und unbürokratische Lösungen geben könne. Die Antwort lautet: Nein. Nur auf Antrag.
Luckenwalde. Das Straßenverkehrsrecht ist unerbittlich. Es hat klare Regeln, die bis ins kleinste Detail reichen. Das Ziel ist, den Verkehr auf Straßen, Rad- und Gehwegen möglichst unbehindert und vor allem flüssig fließen zu lassen. Für die Einhaltung des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig, für den ruhenden (also parkenden) Verkehr das örtliche Ordnungsamt.
So ist es aus guten Gründen untersagt, dass beispielsweise Fahrzeuge auf Gehwegen parken, weil das die Fußgänger gefährden kann. Diese Regel gilt auch, wenn Fußgänger bequem am verbotenerweise dort parkenden Auto vorbeikommen. Wer trotz des Verbots aus welchem Grund auch immer dort parkt, muss ein Bußgeld zahlen. Basta! Da ließen sich die Mitarbeiter vom Ordnungsamt auch nicht erweichen.
„Inzwischen ist zwar auch dank des MAZ-Berichts die Sachlage geklärt“, weiß der Kreistags- und örtliche Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD), „und das Ordnungsamt hat aufgrund der besonderen Situation eingelenkt.“ Die Anfrage Erik Stohns und seiner Fraktionskollegin Ines Seiler bei der Kreisverwaltung hat aber auch ergeben, dass die Hoffnung, die Behörden werden schon von sich aus ein Auge zudrücken, illusorisch ist. „Die klare Ansage lautet“, so berichtet Erik Stohn, „dass ohne einen ausdrücklichen Antrag der Betroffenen keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.“
Ines Seiler und Erik Stohn freuen sich, dass es inzwischen zu einer Lösung gekommen ist und die Bußgeldbescheide zurückgenommen wurden. „Ich ziehe meinen Hut vor der alten Dame, die ihren Sohn immer noch so aufopfernd betreut“, sagt Erik Stohn. „Gleichzeitig mache ich mir aber Sorgen, wie lange sie das noch durchhalten kann.“ Deshalb empfiehlt er ihr und allen pflegenden Angehörigen, die in einer ähnlichen Situation sind, sich Rat und Hilfe zu suchen. „Dafür steht zum Beispiel der Pflegestützpunkt Luckenwalde bereit“, so Stohn. Die Beratung ist neutral und kostenfrei. Die Sozialberaterinnen sind telefonisch erreichbar unter 03371/608-3850 oder 608-3892.
Aber auch Wohlfahrtsverbände wie Diakonie, Caritas, Awo, DRK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) bieten Beratung und Kurse an.