Erik Stohn empfiehlt Familien: Beantragen Sie Zuschüsse / 10 Euro pro Nacht und Person
Luckenwalde/Jüterbog. Familien mit geringem Einkommen können wieder finanzielle Zuschüsse für gemeinsame Urlaube beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragen. Darauf macht der örtliche Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) aufmerksam. Das Land Brandenburg unterstützt gemeinsame Familienurlaube von Kindern mit ihren Eltern oder Großeltern mit 10 Euro pro Person und Übernachtung. Die Reise sollte mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.
„Das ist jetzt wieder möglich, weil der Doppelhaushalt 2025/2026 des Landes verabschiedet wurde“, erläutert Erik Stohn. Laut dem Landesamt für Soziales und Versorgung können jetzt auch die bereits vorliegenden 580 Anträge für noch nicht absolvierte Reisen bearbeitet werden.
Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Laut Landesfamilienministerium sind für einen geförderten Urlaub die sogenannten Familienferienstätten besonders geeignet. Sie sind über ganz Deutschland verteilt und berücksichtigen mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien.
„Nutzen Sie diese Chance für sich und Ihre Familie“, empfiehlt Erik Stohn. Denn: „Urlaub braucht jeder mal – egal, wie viel oder wie wenig er in der Tasche hat.“
Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/
Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen. Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.