Langfristig helfen: Land übernimmt 100 Prozent der Corona-Einnahmeausfälle von Kultureinrichtungen

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Die Kulturvielfalt im Land Brandenburg wird bereits durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Leitung von Ministerin Manja Schüle (SPD) mit insgesamt 35 Millionen Euro gefördert. Die geltende Richtline dazu wird nun bis zum Jahresende verlängert und die Förderung umfassend erweitert.

Von dem Programm können kommunale Einrichtungen wie auch gemeinnützige Vereine gleichermaßen profitieren – unabhängig davon, ob sie „vor Corona“ vom Land gefördert worden sind.

Über diese Entwicklung freut sich auch der heimische Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) sehr: „Kulturelle Einrichtungen sind die Orte, welche unsere Gesellschaft zusammenhalten und Menschen miteinander verbinden. Umso wichtiger ist es natürlich hier ausreichend Unterstützung anzubieten, damit die Menschen nach der langen Zeit des Verzichtes diese auch wieder besuchen können. Auch für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kulturbereich ist diese Förderung sicher wichtig, weil dadurch auch der Wegfall von Arbeitsplätzen verhindert werden kann.“

Seit Mai sind bislang mehr als 160 Anträge im Kulturministerium eingegangen und es wurden bereits 91 Bescheide in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro für die Kompensation von Einnahmeausfällen kultureller Einrichtungen erteilt.

Die wichtigsten Neuerungen der aktualisierten Kultur-Richtlinie sind:

  • Erhöhte Personal- und Sachausgaben werden berücksichtigt. Die können etwa entstehen, wenn kleine bauliche Veränderungen erforderlich sind, um den Mindeststabstand im Zuschauerraum zu gewährleisten.
  • Nach der überarbeiteten Richtlinie kann die gesamte Deckungslücke geschlossen werden.
  • Alle Kultureinrichtungen, die durch die bisherige Richtlinie unterstützt wurden, können eine Änderung der erlassenen Festsetzung für die ausgabebereinigten Einnahmeausfälle beantragen.

Die Ende April gestartete Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen.

Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort hier online abrufbar:

https://mwfk.brandenburg.de