Beharrlichkeit einer Jüterbogerin wird belohnt: Mehr Geld für blinde, gehörlose und taubblinde Menschen in Brandenburg
Jüterbog/Potsdam. Manuela Schulz liegt in diesen Tagen ein Lächeln auf den Lippen. Die 49-jährige Jüterbogerin ist seit ihrer Kindheit sehbehindert, nimmt selbst große Objekte und starke Kontraste nur undeutlich wahr. Damit Betroffene wie sie besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, gibt es in Brandenburg das Landespflegegeld. Der Grund für das Lächeln: Seit Juli erhalten blinde, gehörlose und einige Gruppen von schwerbehinderten Menschen über 20 Prozent mehr Geld vom Land. Schon am 19. Juni hatte der Potsdamer Landtag den Weg für die Erhöhung der Finanzmittel freigemacht und zugleich eine Namensänderung in „Landesteilhabegeld“ beschlossen.
Die Entscheidung des Landtags ist auch Manuela Schulz und ihrer Beharrlichkeit zu verdanken. Seit vielen Jahren setzt sie sich bereits im Blinden- und Sehbehindertenverband Brandenburg für die Belange von Betroffenen ein. Besonders für die Pflegegeld-Erhöhung hatte sie sich starkgemacht. Mit ihrem Herzensanliegen hatte sie sich auch an den lokalen Landtagsabgeordneten Erik Stohn (SPD) gewandt, der in Gesprächen mit den Fachpolitikern seiner Fraktion, allen voran Björn Lüttmann, dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, auf die Anpassung des Pflegegeldes drängte. Stohn zeigt sich erfreut darüber, dass die Gesetzesänderung noch in dieser Wahlperiode gelungen ist: „Die Betroffenen in unserer Region spüren nun in ihrem Alltag, nicht zuletzt in ihrem Geldbeutel, dass die SPD-geführte Landesregierung ihre Sorgen ernst nimmt.“
Was ist noch neu? Ab 2026 wird die Höhe der Leistung automatisch angepasst: Jedes Jahr zum 1. Juli wird sich dann das Teilhabegeld entsprechend der Rentenanpassung erhöhen. Zudem wurden auch taubblinde Menschen ausdrücklich in den Gesetzestext aufgenommen und erhalten, da bisher nur ihre Blindheit berücksichtigt wurde, nun deutlich mehr Geld. Über Zahlungen können sich in Zukunft auch Blinde und Gehörlose in stationären Einrichtungen und in besonderen Wohnformen freuen, sofern sie einen entsprechenden Antrag bei ihrem Landkreis oder ihrer kreisfreien Stadt stellen.
Das Landespflegegeld besteht in Brandenburg seit 1992 und ist als pauschaler Nachteilsausgleich angelegt, der einkommens- und vermögensunabhängig erfolgt. Die Auszahlung der Mittel übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte. Vom Gesetz profitieren bislang rund 2.900 Brandenburgerinnen und Brandenburger, darunter auch Manuela Schulz, die eindrucksvoll bewiesen hat, dass sich Beharrlichkeit gegenüber der Landespolitik buchstäblich auszahlen kann.