Mieterschutz in der Corona-Krise

Datum:

Mieterschutz in der Corona-Krise

Jüterbog. Mieterinnen und Mieter müssen trotz der Corona-Krise und ihrer finanziellen Folgen nicht um ihr Dach über dem Kopf bangen. Bei Bedarf werden Haushalte in Brandenburg unterstützt, indem sie leichteren und einfacheren Zugang zu Wohngeld erhalten. Darauf weist der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn hin. „Wir helfen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die wegen Einkommensverlusten durch die Pandemie die Mietkosten nicht mehr alleine tragen können. Das ist auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit und der Fairness: Niemand wird im Stich gelassen!“

Das Land Brandenburg hat die Wohngeldstellen auch in Teltow-Fläming informiert, wie bei Wohngeldanträgen zu verfahren ist, deren Zahl infolge der Corona-Krise steigt. So soll auf Plausibilitätsprüfungen bei den Angaben zum Einkommen verzichtet werden. Auch die Prüfung eigener Unterhaltsansprüche aufgrund von Gehaltseinbußen entfällt. Die Nachweispflicht wird auf ein Minimum begrenzt, nur zwingend notwendige Angaben sind zu ermitteln. Die Arbeit der Wohngeldstellen wird trotz der Einschränkungen aufrechterhalten, weil sie als systemrelevant zu betrachten sind. „Damit bekommen einkommensschwache Haushalte eine wichtige Entlastung“, so Erik Stohn. Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss, der u.a. von der Haushaltsgröße und dem Einkommen abhängt.

Schon zuvor hatten Bund und Land Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Bleibe geschützt: Kündigungen wegen Mietausfällen infolge der Corona-Krise sind auf zwei Jahre untersagt – das gilt auch bei Gewerbetreibenden. Das hilft zum Beispiel Menschen, die in Kurzarbeit gehen mussten oder deren Einnahmen aus anderen Gründen durch die Pandemie geringer oder ganz entfallen sind. Zahlungsrückstände bei der Miete oder Pacht können bis Juni 2022 beglichen werden.