Notfallreform schneller umsetzen

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Erik Stohn (SPD): Es wird Zeit, dass auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen finanziert werden

Luckenwalde/Jüterbog. Der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn begrüßt die Bundesratsinitiative der Brandenburger Landesregierung für eine schnellere Umsetzung der Notfallreform. Diese sieht vor, dass Rettungsfahrten künftig nicht nur von den Krankenkassen finanziert werden, wenn der Patiententransport zu einer stationären Einlieferung in ein Krankenhaus erfolgt, sondern auch Fahrten zu ambulanten Versorgungen der Patienten erstattet werden. So fordert auf Beschluss des Landtags vom 16. Juli 2025 die Landesregierung jetzt die dringend erforderliche Reform des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung in Deutschland noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.

„Ohne Notfalltransporte durch die Rettungsdienste ist eine akute Behandlung der Patienten meist überhaupt nicht möglich“, betont Erik Stohn. „Dabei ist es egal, ob sie in ein Krankenhaus eingeliefert und dort stationär behandelt werden, wie es nach meinem schweren Unfall vor fast drei Jahren der Fall war, oder ob bei leichteren Fällen eine ambulante Versorgung ausreicht.“ In jeden Fall müsse der Transport des Patienten von der Kasse übernommen werden, weil ohne ihn jede medizinische Versorgung nicht zu gewährleisten wäre.

„Das ist vor allem wichtig für die Menschen in den ländlichen Regionen“, so der für Luckenwalde, Jüterbog, Niedergörsdorf, Dahme und Niederer Fläming zuständige Landtagsabgeordnete. „Dort liegt das nächste Krankenhaus nicht gleich um die Ecke“, so Stohn. „Gerade hier ist man noch mehr auf Notfalltransporte angewiesen“, betont er. Deshalb sei es zu wünschen, dass eine baldige bundesweit einheitliche Regelung gesetzlich erfolgt.

Erik Stohn mit Rettungsdienstkräften bei einem Informationsbesuch der Rettungswache Zossen.