Unterhaltsvorschuss jetzt beantragen!

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Luckenwalde. Für Alleinerziehende gibt es ab sofort deutlich bessere Möglichkeiten, ausstehenden Unterhalt vom Staat an Stelle des zahlungsunwilligen Elternteils zu erhalten. Die schon Anfang Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelung ist nun Gesetz – und Betroffene können die Leistungen auch rückwirkend ab dem 1. Juli beantragen. Darauf hat das Bundesfamilienministerium hingewiesen. Die Unterstützung für die alleinerziehenden Mütter oder Väter ist künftig nicht mehr zeitlich befristet, und sie gilt auch für Kinder, die älter sind als zwölf Jahre – bis zur Volljährigkeit.

„Damit sind wesentliche Forderungen der SPD auch in Brandenburg erfüllt worden“, erklärte der Landtagsabgeordnete Erik Stohn. „Alleinerziehende leisten Großartiges und haben eine bessere Unterstützung verdient. Damit stärken wir auch die Entwicklung von Kindern, deren Eltern getrennt leben. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn nicht regelmäßig oder gar kein Unterhalt gezahlt wird.“ Der SPD-Abgeordnete Stohn rät allen betroffenen Alleinerziehenden in Teltow-Fläming, sich beim zuständigen Jugendamt zu melden und den Unterhaltsvorschuss möglichst rasch zu beantragen. Aufgrund hoher Antragszahlen sei zudem mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

In einem Rundschreiben hat Bundesfamilienministerin Katharina Barley (SPD) die Landesbehörden darauf hingewiesen, dass entgegen den ursprünglichen Festlegungen alle Anträge, die bis Ende September gestellt werden, zu berücksichtigen sind – auch wenn sie den Juli betreffen. So ist dafür gesorgt, dass Verzögerungen bei der Verkündung des Gesetzes nicht zu Lasten der Eltern und ihrer Kinder gehen, und die Jugendämter haben mehr Zeit, die Anträge zu bearbeiten.

 

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Merkblatt und Antrag finden Sie hier:

Infostand der Jusos und der SPD am 22.08

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Am Dienstag, den 22. August wird die SPD gemeinsam mit den Jusos einen Info-Stand ab 18 Uhr auf dem Marktplatz machen. Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn erklärt: „Neben politischen Gesprächen zur Bundestagswahl dient der Stand dazu, die Sommertour des Landesjugendrings „Schöner Leben ohne Nazis“ zu unterstützen. Die Jusos und die anderen demokratischen Jugendverbände haben dazu ein Poster entworfen unter dem Motto „Bunt statt Grauland“. Dies wird am Dienstag Abend kostenlos an Interessenten verteilt.“

Ferienjobber können oft Steuern sparen

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Jüterbog. Jugendliche und Studierende können bei Ferienjobs gezahlte Lohnsteuer oft zurückerhalten. Voraussetzung ist, dass sie nicht über das ganze Jahr ein ähnlich hohes Einkommen erzielen wie in den Ferienwochen – was bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden meistens der Fall ist. „Auch in Teltow-Fläming arbeiten viele junge Menschen vor allem jetzt in den Sommerferien, um sich etwas dazuzuverdienen“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn. „Sie können oft viel Geld sparen, das vom Arbeitgeber erstmal als Lohnsteuer abgeführt wird.“

Die Finanzämter erstatten diese Lohnsteuer oder einen Teil davon auf Antrag zurück. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Jahreseinkommen. 2017 wird zum Beispiel für Alleinstehende in der Steuerklasse I ein Grundfreibetrag von 8.820 Euro angerechnet; der tatsächlich steuerfreie Betrag kann wegen Abzugspauschalen sogar bei 9.850 Euro liegen. „In jedem Fall ist es für Ferienjobber empfehlenswert, sich schlau zu machen und nach dem Jahresende ans Finanzamt zu wenden“, sagte Stohn. „Die Schülerinnen oder Studenten, die in ihrer Freizeit arbeiten, können auf diese Weise Geld zurückerhalten, das ihnen rechtlich zusteht. Niemand soll mehr Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben.“

Nähere Informationen gibt es im Internet unter: