Jüterbog. Jugendliche und Studierende können bei Ferienjobs gezahlte Lohnsteuer oft zurückerhalten. Voraussetzung ist, dass sie nicht über das ganze Jahr ein ähnlich hohes Einkommen erzielen wie in den Ferienwochen – was bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden meistens der Fall ist. „Auch in Teltow-Fläming arbeiten viele junge Menschen vor allem jetzt in den Sommerferien, um sich etwas dazuzuverdienen“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn. „Sie können oft viel Geld sparen, das vom Arbeitgeber erstmal als Lohnsteuer abgeführt wird.“
Die Finanzämter erstatten diese Lohnsteuer oder einen Teil davon auf Antrag zurück. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Jahreseinkommen. 2017 wird zum Beispiel für Alleinstehende in der Steuerklasse I ein Grundfreibetrag von 8.820 Euro angerechnet; der tatsächlich steuerfreie Betrag kann wegen Abzugspauschalen sogar bei 9.850 Euro liegen. „In jedem Fall ist es für Ferienjobber empfehlenswert, sich schlau zu machen und nach dem Jahresende ans Finanzamt zu wenden“, sagte Stohn. „Die Schülerinnen oder Studenten, die in ihrer Freizeit arbeiten, können auf diese Weise Geld zurückerhalten, das ihnen rechtlich zusteht. Niemand soll mehr Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben.“
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