Kinderrechte im Grundgesetz: „Ein Erfolg. In Brandenburg zeigen wir, dass noch mehr geht“

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Nach jahrelangen Verhandlungen gibt es nun endlich eine Einigung: Kinder- und Jugendrechte werden im Grundgesetz verankert.  Es geht um folgenden Wortlaut:

‚Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.‘ weiterlesen „Kinderrechte im Grundgesetz: „Ein Erfolg. In Brandenburg zeigen wir, dass noch mehr geht““