Erster Mai ist Tag der Solidarität – gerade in Krisenzeiten!

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Jüterbog. Der 1. Mai kann in diesem Jahr wegen der Corona-Krise nicht wie gewohnt gefeiert werden. Dennoch ist es wichtig, an diesem Tag für Solidarität und Zusammenhalt einzutreten, findet der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn. „Auch wenn große Demonstrationen oder Kundgebungen leider nicht möglich sind, stehen wir Seite an Seite mit den Gewerkschaften.“ Wie immer am 1. Mai gehe es um das Miteinander – diesmal auch im Kampf gegen das Corona-Virus und für den gesundheitlichen Schutz von Schwächeren in der Gesellschaft. „Zudem setzen wir uns ein für den Erhalt von Arbeitsplätzen und gesunden wirtschaftlichen Strukturen, die sich über Jahre und Jahrzehnte entwickelt haben. Dafür hat das Land Brandenburg seit März viel getan und wird sich weiterhin nach Kräften engagieren.“

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Mieterschutz in der Corona-Krise

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Mieterschutz in der Corona-Krise

Jüterbog. Mieterinnen und Mieter müssen trotz der Corona-Krise und ihrer finanziellen Folgen nicht um ihr Dach über dem Kopf bangen. Bei Bedarf werden Haushalte in Brandenburg unterstützt, indem sie leichteren und einfacheren Zugang zu Wohngeld erhalten. Darauf weist der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn hin. „Wir helfen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die wegen Einkommensverlusten durch die Pandemie die Mietkosten nicht mehr alleine tragen können. Das ist auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit und der Fairness: Niemand wird im Stich gelassen!“ weiterlesen „Mieterschutz in der Corona-Krise“

Kabinett beschliesst erste Lockerungen

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Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg

Kita-Notbetreuung wird ausgeweitet – Schulen und Einzelhandel öffnen schrittweise – Lage bleibt aber ernst

Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag (20.04.) schrittweise erste Beschränkungen lockern. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie gilt bis längstens 8. Mai. So werden Schulen und Geschäfte des Einzelhandels unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstands-Regeln schrittweise öffnen. Unter strikten Hygiene-Auflagen können auch Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken wieder öffnen. Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April ausgeweitet. Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen werden unter strikter Einhaltung von Abstandsregeln zugelassen. Unter dieser Bedingung ist auch das Verweilen auf Parkbänken und Wiesen wieder erlaubt. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.

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