Potsdam. Zum 1. August 2020 tritt das neue Gesetz zum Aufstiegs-BAföG in Kraft. Es wurde diese Woche vom Bundestag beschlossen und durch die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion reformiert.
Mit dem Gesetz soll die berufliche Weiterbildung noch attraktiver gestaltet und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung vorangebracht werden. Dazu wird es in Zukunft höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten geben, die Gebühren für bestandene Prüfungen gesenkt und die Unterhaltskosten während einer Vollzeitfortbildung vollständig übernommen werden. Damit steigt der Unterhaltszuschuss für Teilnehmende in einer Vollzeitfortbildung von 50 auf 100 Prozent. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den aktuellen BAföG-Sätzen.