Halbstundentakt für Bahnpendler sichern / Gleis 4 und Bahnsteig wieder in Betrieb nehmen
JÜTERBOG. Die Bahnstrecke zwischen Berlin und Jüterbog gehört zu den am stärksten befahrenen Abschnitten in ganz Deutschland. Auf der Anhalter Bahn, also der Nord-Süd-Achse von und zur Hauptstadt, tummeln sich Güterzüge, Schnellzüge und Regionalbahnen. Die Folge: Der Regionalverkehr muss warten, bis die Fernzüge vorbeigerauscht sind. Obendrein gestalten sich am Jüterboger Bahnhof die Wendezeiten als zu kurz. Das macht sich vor allem seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bemerkbar. Hier wurde der Halbstundentakt eingeschränkt.
Die SPD Jüterbog hat sich intensiv mit diesem Thema befasst. Sie fordert zusätzliche Gleisanlagen. „Die könnten dabei helfen“, so der SPD-Stadtverordnete Erik Stohn (MdL), „eine stabile Fahrplantaktung zu gewährleisten, indem Abstellkapazitäten geschaffen und dadurch längere Wendezeiten ermöglicht werden.“
„Dies erscheint uns nach Rücksprache mit dem Jüterboger Bahnexperten Jörg Podzuweit als deutlich kostengünstiger“, betont Erik Stohn, „als den Bau einer neuen Weiche.“ Eine solche pragmatische Lösung müsse den Zuständigen im Landesverkehrsministerium, im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der DB Regio, des Landkreises sowie der umliegenden Kommunen deutlich gemacht werden.
Einen entsprechenden Antrag hat die SPD-Fraktion in der Jüterboger Stadtverordnetenversammlung (SVV) eingebracht. So soll die Stadtverwaltung Gespräche mit den zuständigen Behörden und Stellen führen und sie alle an einen Tisch bringen. „Steter Tropfen höhlt den Stein“, meint SPD-Fraktionsvorsitzende Gabriele Dehn. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit verabschiedet. Nur die AFD stimmte dagegen.
Grundsätzlich fordert die SPD schon länger, durchgehend 4 Gleise zwischen Berlin und Jüterbog, damit die Regionalbahnen nicht ständig auf Abstellgleisen auf die durchrauschenden Fernverkehrszüge warten muss. „Was sich für den Autoverkehr mit der vierten Spur auf der B 101 als gut erwiesen hat“, so der Landtagsabgeordnete Erik Stohn, „gilt auch für den Bahnverkehr mit einem vierten Gleis.“
Bild: Ansicht auf das Gleis 4