Die SPD Fraktion bedauert den Rückzug von Rewe aus der Innenenstadt.

SPD-Fraktion in Jüterbog konstituiert sich neu

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Gabi Dehn Fraktionsvorsitzende / Clemens Neumann übernimmt Ausschüsse von Falk Kubitza

Die Fraktion der SPD in der Stadtverordnetenversammlung hat sich neu konstituiert. Nach dem Rückzug von Falk Kubitza ist Clemens Neumann als Stadtverordneter nachgerückt. In der ersten Fraktionssitzung wählte die Fraktion Gabi Dehn zu ihrer Vorsitzenden. Weiter wurde beschlossen, dass Clemens Neumann die Tätigkeit im Bau- und Sanierungsausschuss und im Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingausschuss übernehmen soll. Inhaltlich beschäftigten sich die Stadtverordneten mit den anstehenden Haushaltsverhandlungen. Gabi Dehn legte die Ergebnisse der Verhandlungen mit anderen Fraktionen zu einem gemeinsamen Antrag vor, mit dem klargestellt werden soll, dass auf die Einnahmen aus Windkraftanlagen nicht verzichtet werden kann. Die neu gewählte Fraktionsvorsitzende Dehn verwies darauf, dass der Bürgermeister von Jüterbog 2012/2013 enthusiastisch für einen Investor geworben habe, der Windkraftanlagen errichten wollte. „Unklar ist, wieso Herr Raue dies nun plötzlich alles anders sieht und so zögerlich ist.“, so Dehn.

„Mit der Einführung einer Windkraft-Abgabe, dem sogenannten Windkraft-Euro, im Jahr 2019 durch die SPD-geführte Landesregierung wird doch Windkraft erst attraktiv für Kommunen und ihre Haushalte.“, ergänzt der Stadtverordnete und Jüterboger Landtagsabgeordnete Erik Stohn. Mit dieser Windkraft-Abgabe müssen die Betreiber von neu errichteten Windenergieanlagen eine jährliche Abgabe von 10.000 Euro pro Windrad an die Anliegerkommunen zahlen, und zwar anteilig an alle Orte in einem Umkreis von drei Kilometern. „Das könnte eine interessante Einnahmemöglichkeit für Jüterbog sein. 10 Anlagen würden jedes Jahr 100.000 Euro zusätzliche Einnahme bedeuten. Natürlich sollte die Verwaltung nur Flächen vorschlagen, die möglichst großen Abstand zur Wohlbebauung haben.“, erläutert Stohn weiter.

Der neue Stadtverordnete Clemens Neumann betonte, dass es Aufgabe des Kämmerers sei, den Entwurf einer Haushaltssatzung aufzustellen. „Nach § 67 der Kommunalverfassung leitet der Hauptverwaltungsbeamte den von ihm festgestellten Entwurf der Gemeindevertretung zu. „Die Aufstellung des Haushalts ist Aufgabe derjenigen Personen, die dafür bezahlt werden. Ich werde erst darüber formell beraten, wenn uns eine festgestellte Fassung vorliegt.“, so Neumann. Alles andere sei rechtwidrig.