Stipendien für Brandenburger Künstlerinnen und Künstler

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Kulturministerium vergibt auch 2026 Förderung / Bewerbungen erstmals digital möglich

Luckenwalde. Das brandenburgische Kulturministerium vergibt zum 8. Mal zehn Arbeitspaket-Stipendien zu jeweils 10.000 Euro an ausgewiesene Künstlerinnen und Künstler. Darauf macht der örtliche Landtagsabgeordnete und SPD-Kreisvorsitzende von Teltow-Fläming, Erik Stohn, aufmerksam. „Ich weiß, dass es auch im Landkreis Teltow-Fläming insgesamt eine ganze Reihe gestandener Künstlerinnen und Künstler gibt. Diese könnten sich mit einem solchen Stipendium etwas materielle Unterstützung und somit kreativen Freiraum sichern“, betont Erik Stohn. Ihnen empfiehlt er, sich darum zu bewerben.

Für die Arbeitspaket-Stipendien können sich Künstlerinnen und Künstler der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst bewerben. Voraussetzungen: Sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen.

Kulturministerin Manja Schüle (SPD): „Ob Herausgabe eines Buches oder Ausrichtung einer Ausstellung, das Proben von Stücken oder die Entwicklung digitaler Formate, die Anschaffung von Technik oder der Kauf von Instrumenten, Vernetzung oder Coaching: Die Möglichkeiten, unsere Arbeitspaket-Stipendien einzusetzen, sind so facettenreich und vielfältig wie Brandenburgs Kunstszene. Wir haben diese Stipendien 2019 als moderne, unbürokratische und passgenaue Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler eingeführt. Sie sind extra nicht an konkrete Vorhaben gekoppelt, sondern sollen die künstlerische Entwicklung fördern. Die Rückmeldungen und hohen Bewerberzahlen zeigen: Das Format hat sich bewährt. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr erneut 100.000 Euro ausreichen können. Und dass die Künstlerinnen und Künstler ihre Bewerbung erstmals digital beim Ministerium einreichen können.“

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung unabhängiger Fachjurys. Ausschlaggebend ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Antragsberechtigt sind nur Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungen können bis zum 12. April 2026 erstmals digital über das Portal www.kunst.mwfk.brandenburg.de eingereicht werden. Die Leitlinien sowie weitere Informationen sind unter www.mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/stipendien/ abrufbar.