Stohn: Schrebergärtner aufgepasst!

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Das Land fördert Kleingartenanlagen mit 250.000 Euro jährlich

Luckenwalde/Jüterbog. Das Land Brandenburg setzt seine Förderung des Kleingartenwesens fort. Wie in den vergangenen vier Jahren unterstützt es auch in den kommenden anderthalb Jahren, also bis zum 31. Dezember 2026. Darauf weist der örtliche Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) hin.

 „Für die beiden Förderjahre 2025 und 2026 stehen jeweils 250.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung“, teilt er mit. Damit werde gezielt die Investition in den Erhalt, Um- und Ausbau sowie Neubau von Vereinsgebäuden, die Modernisierung von Elektro- und Wasserversorgungsanlagen sowie die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

 Laut Brandenburgs Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Hanka Mittelstädt (SPD) ist die Bedeutung von Kleingärten und Kleingartenanlagen mit ihren vielfältigen ökologischen, sozialen und städtebaulichen Funktionen in Brandenburg ungebrochen: „Die mehr als 60.000 Kleingärten im Land sind Orte der Erholung und der Begegnung. Besonders in urbanen Räumen schaffen Kleingärten zusätzliche Naturräume, verbessern das Stadtklima und tragen zur Lebensqualität bei. Kleingartenvereine und ihre Mitglieder leisten darüber hinaus wichtige gesellschaftliche Beiträge – unter anderem zur Integration, zur kulturellen Vielfalt und zur Umweltbildung.“

„Die Kleingartenförderung war schon in der Vergangenheit eine Erfolgsgeschichte. Von 2021 bis 2024 wurden im Rahmen dieses Förderprogramms insgesamt 77 Anträge bewilligt und Fördermittel in Höhe von 818.711 Euro vergeben.“, meint der direktgewählte Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD).

Mit der erneuten Veröffentlichung der Richtlinie wird die erfolgreiche Förderung des Kleingartenwesens im Land Brandenburg fortgesetzt, um eine nachhaltige Entwicklung von Kleingartenanlagen weiterhin zu sichern.

Anträge von Kleingartenvereinen können ab sofort gestellt werden. Weitere Information und die Antragsunterlagen gibt es unter:

 https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-des-kleingartenwesens/