MdL Erik Stohn am Körbaer Teich im Interview mit einem Brandenburg Aktuell Reporter

Erik Stohn: „Paradebespiel für Bürgerbeteiligung“ – Verordnung zum Naturschutzgebiet Körbaer Teiche berücksichtigt die Bürgeranregungen

Datum:

Amt Dahme. Im Frühsommer 2017 gab es am Körbaer Teich große Aufregung um die Ausweitung des Naturschutzgebietes „Körbaer Teiche“. Das Verfahren wurde zeitweise ausgesetzt und das Umweltministerium von Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) suchte den Dialog mit den Betroffenen. Auch der RBB berichtete und war mit seinem blauen Robur-Bus in Körba. Nun befindet sich die entsprechende Verordnung in der Endbearbeitung und wird in einigen Wochen in Kraft treten. weiterlesen „Erik Stohn: „Paradebespiel für Bürgerbeteiligung“ – Verordnung zum Naturschutzgebiet Körbaer Teiche berücksichtigt die Bürgeranregungen“

Bürgeranregungen beim Naturschutzgebiet Körbaer Teiche berücksichtigt – Ausgesetzes Verfahren geht nach Bürgerdialog nun in die öffentliche Auslegung

Datum:

Körba. Im Frühsommer 2017 gab es am Körbaer Teich große Aufregung um die Ausweitung eines Naturschutzgebietes. Der im besten Bürokratendeutsch und nicht leicht verständliche Verordnungstext sorgte für Ängste in der Bevölkerung. Auch der RBB berichtete und war mit seinem blauen Robur-Bus in Körba. Auf Initiative der Bevölkerung und örtlicher Landtagsabgeordneten setzte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) das Verfahren aus, um den Dialog zu suchen.

Der heimische Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) teilt mit: „Nach der intensiven Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort hat das Brandenburger Landwirtschaftsministerium zahlreiche Bürgeranregungen in einen neuen Verordnungsentwurf zum Naturschutzgebiet Körbaer Teiche berücksichtigt.“

Stohn lobt weiter: „Die vergangenen Monate wurden intensiv genutzt. Viele der Fragen der Bürger konnten so geklärt und der Verordnungsentwurf entsprechend geändert werden. Das Bürokratendeutsch ließ sich auch im neuen Entwurf leider nicht vermeiden, aber einiges ist nun verständlicher.“
Der Sozialdemokrat Erik Stohn teilt weiter mit: „Der im Ergebnis der Abstimmungen mit den Vertretern vor Ort überarbeitete Verordnungsentwurf wird nun im Zeitraum 13. November bis zum 15. Dezember 2017 in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedem Betroffenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf der Verordnung vorgebracht werden.“

Die Unterlagen können in diesem Zeitraum auch im Internet eingesehen werden unter:
www.mlul.brandenburg.de/info/sg_auslegungsverfahren