Unterstützung zum Schutz gegen Wohnungseinbrüche

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Die Bemühungen der SPD-Fraktion im Landtag um ein Bundesprogramm gegen Einbruchkriminalität waren erfolgreich: Bis 2017 sollen insgesamt 30 Millionen Euro für Mieter und Eigentümer von Wohnungen oder Häusern zur Verfügung stehen. Sie bekommen damit finanzielle Unterstützung, um in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser zu investieren, etwa in Alarmanlagen oder bessere Türen und Fenster. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat zudem bereits Eckpunkte für die Förderung beschlossen. Dabei hat die SPD besonders darauf geachtet, dass auch Mieterinnen und Mieter von dem neuen Programm zur Vorbeugung gegen Einbrüche profitieren können.

„Ich freue mich, dass der Bundestag unsere Anregung aufgegriffen hat und den Bürgerinnen und Bürgern hilft, sich wirksamer gegen Einbrecher zu schützen“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn. „Bundesweit wie auch im Süden Teltow-Flämings hat diese Form der Kriminalität in den vergangenen Jahren zugenommen. Es ist daher richtig, die Sicherheit durch zusätzliche Präventionsmaßnahmen zu stärken. Die Erfahrung lehrt, dass Einbrecher oft schnell aufgeben, wenn sie auf gut gesicherte Wohnungen oder Häuser stoßen.“ Das Förderprogramm des Bundes erleichtere es den Mietern ebenso wie Haus- oder Wohnungseigentümern, selbst vorbeugend aktiv zu werden, so Stohn weiter: „Jeder kann etwas tun, um Einbrechern ihr kriminelles Handeln zu erschweren.“

Die Eckpunkte zur Förderung sehen vor, dass bis zu 20 Prozent der Investitionen in Sicherheitstechnik als Materialzuschuss gewährt werden, bis zu einer Höchstsumme von 1.500 Euro pro Einzelantrag. Die Gesamtinvestition muss mindestens 500 Euro betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem die Vorlage von zwei Angeboten oder eines Angebots einer zertifizierten Fachfirma zum Einbau von Sicherheitstechnik. Zuständig für das Programm ist nach Erlass der Förderrichtlinie das Bundesbauministerium.

Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag hatte im Januar 2014 neben einer Anhebung der Zielzahl für die künftige Polizeipersonalstärke auch beschlossen: „Für Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer müssen Bundesprogramme zur finanziellen Förderung von Einbruchschutz- und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden.“ Diese Forderung  wurde außerdem im Koalitionsvertrag für Brandenburg vom November 2014 festgehalten.