Verlängerung der Grundsteuerfrist bis Ende Januar 2023

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Erik Stohn: „Vernünftige und bürgerfreundliche Entscheidung“

SPD-Landtagsabgeordneter Erik Stohn begrüßt die Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023.

„Das ist eine vernünftige und bürgerfreundliche Entscheidung. Bei gerade mal einem Fünftel abgegebener Erklärungen ist es völlig richtig, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit zu geben. Die Verlängerung bis Ende Januar schafft jetzt mehr Luft für alle Beteiligten und das kann man nur begrüßen. Der große Andrang bei den Informationsveranstaltungen in Luckenwalde zeigt mir, wie komplex und herausfordernd die Abgabe der Grundsteuererklärung für viele ist.“

In Brandenburg sind bislang 386.000 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, das entspricht einer Eingangsquote von rund 21,4 Prozent. Die Finanzministerkonferenz hat entschieden, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 zu verlängern.