Damit Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt

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Jüterbog. Gerade zu Schuljahresbeginn stehen für Eltern von Schülerinnen und Schülern viele Anschaffungen an. Das kann die Haushaltskasse bei Familien mit geringem Einkommen stark strapazieren. In Brandenburg existieren deshalb zwei Förderprogramme, über die Schülerinnen und Schüler insbesondere der Klassenstufen 1 bis 10 unterstützt werden können. Darauf hat jetzt der Landtagsabgeordnete Erik Stohn hingewiesen. „Jede Schule verfügt über einen Schulsozialfonds. Eltern können hier Zuschüsse für Wandertage und Klassenfahrten oder auch für die Anschaffung von Lern- und Arbeitsmitteln beantragen“, erklärte Stohn. „Ich empfehle interessierten Familien, sich wegen näherer Informationen und Antragsformularen zum Schulsozialfonds direkt an ihre Schule zu wenden.“

Darüber hinaus werden mit dem „Brandenburger Schüler-BaföG“ Jugendliche unterstützt, die in die gymnasiale Oberstufe eintreten oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform beginnen. Eine Förderung von 100,- Euro monatlich können Familien beantragen, die beispielsweise einen Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder andere Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Auch zum Schüler-BaföG können an den Schulen weitere Informationen eingeholt werden. Im vergangenen Jahr wurden 148 Anträge im Landkreis Teltow-Fläming beschieden. „Bildung darf aus meiner Sicht nicht vom Einkommen abhängen“, so Stohn. „Das Brandenburger Schüler-BaföG ist ein wichtiges Instrument, um allen Schülerinnen und Schülern gleiche Chancen auf Bildung einzuräumen. So bleibt Gerechtigkeit beim Start in das Berufsleben gewahrt.“

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