Digitalisierungsoffensive in Brandenburg

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Jüterbog. Wenn es nach dem Willen der SPD-Fraktion geht, soll Brandenburg bald zu den ersten Bundesländern gehören, in denen der neue Mobilfunkstandard 5G erprobt werden soll. Einen entsprechenden Antrag hat die Landtagsfraktion nun gestellt.

Im Bundeskoalitionsvertrag wurde zwischen SPD und CDU/CSU vereinbart, dass testweise fünf Regionen mit 5G ausgestattet werden soll. Davon sollen insbesondere auch ländliche Regionen profitieren.

5G ist der Mobilfunkstandard der Zukunft. Datenübertragungsraten bis zu 10 Gigabits pro Sekunde (1,25 Gigabytes pro Sekunde) und niedrige Latenzzeiten sollen die Grundlage für das „Internet der Dinge“ (IoT), autonomes Fahren und „smart cities“ werden. Weiterhin solle bei der Versteigerung der 5G-Lizenzen darauf geachtet werden, dass Mobilfunkanbieter eine lückenlose Flächenabdeckung abzusichern haben.

Der Jüterboger Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) hat schon einen Favoriten für eine der fünf Test-Regionen – Brandenburg sollte den Zuschlag erhalten: „Insbesondere Teltow-Fläming sehe ich als besonders attraktive Region für einen möglichen 5G-Testversuch. Hier sind mit den Wirtschaftsgebieten in Großbeeren, Ludwigsfelde und Luckenwalde und den ländlichen Bereichen alle Voraussetzungen für ein Vorzeige-Testmodell gegeben. Die zentrale Lage erlaubt den vielen Forschungseinrichtungen in der Nähe eine entsprechende Erforschung“.

Einher geht der Antrag mit der Nachricht, dass Brandenburg in Sachen Breitbandverfügbarkeit nach wie vor Spitzenreiter unter den ostdeutschen Bundesländern ist. Gut zwei Drittel aller Haushalte könnten eine Netzverbindung mit 50 Megabits pro Sekunde nutzen.

Stohn betont abschließend: „Wir können den Blick aber nicht nur auf die Zukunft wenden, sondern müssen auch die Gegenwart berücksichtigen. Mein Ziel bleibt weiterhin eine flächendeckende Mobilfunkversorgung für unsere Region. Daher freut es mich sehr, dass ab 2019 32 neue Sendemasten vorrangig auch in Teltow-Fläming errichtet werden, die von den Mobilfunkanbietern mitgenutzt werden können“.