Neu bauen und sanieren lohnt sich wieder

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Landesregierung erhöht die Förderung von Wohneigentum und fängt damit Mehrkosten durch das Gebäudeenergiegesetz auf

Luckenwalde/Jüterbog. Was gibt es besseres als in den eigenen vier Wänden zu wohnen? Man darf darin wohnen, solange man will und kann. Niemand kann einen aus der Wohnung oder dem Häuschen raussetzen und man ist geschützt vor Mieterhöhungs-Schocks. Sicherlich, so räumt Erik Stohn ein, müsse man für Reparaturen aufkommen, aber die kämen ja dem eigenen Besitz zugute, und: „Man muss sich den Kauf eines Eigenheims erst einmal leisten können“, gibt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete zu bedenken, der selbst zur Miete wohnt.

Dabei seien die gestiegenen Baukosten und die derzeit herrschenden relativ hohen Zinsen das größte Hindernis. „Auch die nun geltenden höheren energetischen Standards im Gebäudeenergiegesetz verteuern den Neubau oder die Sanierung eines Bestandsbaus nicht unwesentlich“, räumt Stohn ein, auch wenn genau diese Maßnahmen auf Dauer zu Einsparungen bei den Energiekosten führen werden.

Der Landtagsabgeordnete Stohn macht nun alle potentiellen Häuslebauer darauf aufmerksam, dass die SPD-geführte Landesregierung die Fördersätze für die Bildung von Wohneigentum deutlich erhöht habe. So wird die ehemalige energetische Zusatzförderung in die Grundförderung überführt. Dadurch steigt die Darlehenshöhe von vorher 60.000 Euro auf nun 230.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von 30.000 Euro. Diese neue Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 für zwei Jahre.

Die Änderungen der Wohneigentumsförderrichtlinie (WohneigentumförderR) beziehen sich laut Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) auf die Erhöhung der Fördersätze je Vorhaben, bei gleichzeitiger Finanzierung der durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebenen hohen Energiestandards. Hintergrund dafür sind die neuen energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024, welche bindend für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sind. Die Fördersätze der ehemaligen energetischen Zusatzförderung wurden in die aufgestockte Grundförderung integriert, sodass jetzt jeder Fördernehmer, für Neubau oder Bestandserwerb, neben 230.000 Euro Darlehen (zinsfrei für 20 Jahre) auch 30.000 Euro Zuschuss erhält.

Neben der Grundförderung vergibt das Land in der Zusatzförderung auch weiterhin Zuschüsse. Geringverdiener können einen Zuschuss von 10.000 Euro bekommen, und bei Familien gibt es für jedes im Haushalt lebende Kind neben 5.000 Euro zinslosem Darlehen auch weitere 5.000 Euro Zuschuss. Für jedes weitere in den Haushalt nachträglich hinein geborene Kind erhalten Fördernehmer einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro.

Die Investitionsbank (ILB) des Landes Brandenburg ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Förderung. Sie ist zuständig für die Beratung, zum Beispiel über die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, für die Antragsbearbeitung und für die Bewilligung der Zuschüsse.