Neues Landesteilhabegeld für Inklusion und Selbstbestimmung / Endlich mehr Geld für Blinde und Gehörlose

Datum:

Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes um 22 Prozent zum 1. Juli 2024

Jüterbog. „Wer blind oder taub oder gar beides ist, braucht nicht nur eine besondere Betreuung, sondern sollte auch befähigt werden, mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, meint Erik Stohn. Der hiesige SPD-Landtagsabgeordnete begrüßt daher die Einführung des Landesteilhabegeldes. Es löst das bisherige Landespflegegeld ab. „Seine Weiterentwicklung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Inklusion“, so Stohn. Schon die Neubenennung zeige, worum es geht: Mehr Teilhabe der Menschen mit Behinderungen, betont Erik Stohn. „Mit der Zahlung des Landesteilhabegeldes sollen Menschen mit Behinderung dazu befähigt werden, stärker am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Dies ist ein bedeutender Beitrag zur Inklusion und ein Signal für mehr Selbstbestimmung“, so Stohn weiter. Die Neuregelung sieht vor, dass auch Menschen in Heimen oder Wohngemeinschaften nicht mehr vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind. Die Erweiterung des Leistungskreises wird ausdrücklich von Verbänden für Menschen mit Behinderungen begrüßt, genauso wie die lang erwartete Erhöhung der Leistung.

„Die Steigerung des Teilhabegeldes um rund 22 Prozent ist in der Höhe angemessen, da es seit 2018 keine Erhöhung gegeben hat. Damit wird nun ein Aufholeffekt gegenüber den Preissteigerungen der letzten Jahre erzielt. Aber uns fehlt noch eine separate Leistung für Sehbehinderte, sowie eine erhöhte Leistung für taubblinde Menschen nach dem Vorbild Berlins.“, betont die Jüterbogerin Manuela Schulz vom Blinden- und Sehbehindertenverband Brandenburg TF. Sie hatte Erik Stohn auf die Notwendigkeit einer Erhöhung aufmerksam gemacht. „Ich bin dankbar für den Hinweis von Manuela Schulz, so konnte ich das Thema in der SPD-Landtagsfraktion platzieren und fand u.a. beim Sozialausschussvorsitzenden Björn Lüttmann sehr offene Ohren. Insgesamt werden bald 3000 Menschen in Brandenburg deutlich mehr Geld erhalten“, erklärt Erik Stohn.

Die SPD-Landtagsfraktion sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. „Wir unterstützen die Forderungen der Verbände nach einer Dynamisierung der Leistung und einer besonderen Berücksichtigung der Taubblinden“, so Stohn. Diese Punkte sollten im jetzt gestarteten Gesetzgebungsverfahren ernsthaft diskutiert und im Juni beschlossen werden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg noch weiter zu verbessern.

Bildunterschrift:

Manuela Schulz und SPD-Landtagsabgeordneter Erik Stohn freuen sich, dass es gelungen ist, eine Erhöhung der Leistungen für Gehörlose und Blinde zu erreichen. Die Jüterbogerin Manuela Schulz, die seit vielen Jahren im Blinden- und Sehbehindertenverband Brandenburg aktiv ist, hatte sich mit der Forderung an Erik Stohn gewandt und ihren lokalen Landtagsabgeordneten quasi in die Spur geschickt, um die dringend notwendige Erhöhung zu erwirken.