Strafandrohung für Frauenärztinnen und -ärzte streichen!

Datum:

Luckenwalde Die Strafandrohung für Frauenärztinnen und –ärzte im Zusammenhang mit der Beratung zu Schwangerschaftsabbrüchen muss auf Bundesebene gestrichen werden. Das fordert der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn „Ich unterstütze die Initiative der SPD im Bund, das Strafrecht an dieser Stelle zu modernisieren“, erklärte er. „Der Paragraf 219 a ist ein Überbleibsel aus Jahrzehnten, da in den westlichen Bundesländern Abtreibungen noch kriminalisiert und tabuisiert wurden. Er passt nicht in die heutige Zeit und ins vereinigte Deutschland. Deshalb sollte die Regelung, die Mediziner ebenso wie schwangere Frauen erheblichen Belastungen aussetzt, rasch abgeschafft werden.“

Ende November war eine Ärztin in Gießen (Hessen) vom Amtsgericht unter Berufung auf den Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte auf ihrer Internet-Seite Informationen zum Schwangerschaftsabbruch angeboten. Dies wertete das Gericht als verbotene Werbung für Abtreibungen. „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, so die Richterin zur Begründung der Entscheidung.

„Auch Fachleute halten die gesetzliche Drohung mit Freiheits- oder Geldstrafe für nicht zeitgemäß“, sagte dagegen  Erik Stohn. Die SPD-Fraktion im Landtag hat deshalb zusammen mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, über den das Brandenburger Parlament kommende Woche berät. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, „sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a“ einzusetzen. Das Land Brandenburg selbst hat in diesem Fall keine Gesetzgebungskompetenz.