Unterstützung für professionelle Künstler

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Kulturausschussvorsitzender Erik Stohn (MdL/SPD) macht auf neue Arbeitspaket-Stipendien aufmerksam

Luckenwalde/Jüterbog. „Nur wenige Künstler können von ihrer Kunst ein sorgenfreies Leben führen und sich nur auf ihre Kunst konzentrieren“, weiß der hiesige Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD). Die oft prekäre Lebenssituation vieler Künstler ist ihm als Vorsitzendem des Kulturausschusses des Brandenburger Landtags durchaus bewusst. Deshalb begrüßt er ausdrücklich, dass das Landeskulturministerium nun schon zum sechsten Mal die Arbeitspaket-Stipendien ausschreibt. Demnach werden erneut zehn Stipendien zu jeweils 8000 Euro an Künstlerinnen und Künstler vergeben. Diese können sich ab sofort bis zum 30. April darum bewerben.

Dazu sagt Kulturministerin Manja Schüle (SPD): „Brandenburgs Kunstszene ist spannend, unkonventionell, experimentell – und vor allem bunt. Und wir haben die passende Unterstützung für sie, passgenau und flexibel: Mit unseren Arbeitspaket-Stipendien unterstützen wir seit 2019 gezielt künstlerische Prozesse – und fördern beispielsweise Ateliergemeinschaften, Probenräume, Tourneen, Produktionen oder Veröffentlichungen. Die Stipendien sollen den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, weiterhin frei, voller Neugier und Inspiration zu arbeiten. Im vergangenen Jahr haben wir unter anderem Kriminalromane, Theaterlabortreffen und Electronic Dance Music-Kompositionen gefördert. Ich bin schon gespannt auf die diesjährigen Bewerbungen!“

Für die Arbeitspaket-Stipendien können sich Künstlerinnen und Künstler der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst bewerben. Voraussetzung: Sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen. Für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens ausschlaggebend. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Kulturministerin nach Empfehlung von spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys. Antragsberechtigt sind nur Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Bewerbungen sind ausschließlich per Post im Kulturministerium, Referat 35, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, einzureichen.

Die Richtlinie, Antragsformulare sowie weitere Informationen gibt es unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/stipendien/.