Weiterhin Landesförderung für Katzenkastration

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Aufgrund von Bürgeranfragen erkundigte sich der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn bei der Landesregierung über den Fortbestand der Landesförderung für Katzenkastrationen.

Das zuständige Verbraucherschutzministerium teilte dem Jüterboger Abgeordneten mit, dass auch weiterhin 51.100 € zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine für Katzenkastrationen zur Verfügung stehen. Ab diesem Jahr ist allerdings die Förderung an eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren gebunden.

Nur so sei die behördliche Überprüfbarkeit einer Unterbringungsmöglichkeit gegeben. Nach einer Vollnarkose ist die 24-stündige Beobachtung des Patienten obligatorisch – bei Tieren erfordert dies eine kurzfristige tierschutzgerechte Unterbringung. Die sofortige Rücksetzung ins Habitat sei nicht möglich, teilt das Verbraucherschutzministerium mit. Nach Einschätzung des Ministeriums würden zukünftig etwa 50 bis 60 Prozent der üblichen Antragsteller für eine Förderung von Katzenkastrationen berücksichtigt werden können, da es sich um Vereine mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG handele. Die für die Förderung der Katzenkastration zur Verfügung stehenden Mittel würden voraussichtlich auch weiterhin zur Gänze ausgeschöpft.