Tempo 30 wird zur Regel vor Schulen und Seniorenheimen

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Jüterbog. Gute Nachrichten für Kinder, Eltern und ältere Menschen: Auf Straßen vor sozialen Einrichtungen in der Region gilt demnächst generell Tempo 30. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde kürzlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nun müssen die Straßenverkehrsbehörden die Änderung umsetzen, die die bisherige Ausnahme einer Geschwindigkeitsbeschränkung zur Regel macht. Umgekehrt ist künftig jede Abweichung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen besonders zu begründen. „Damit sind die Nutzer von Kitas, Schulen, Seniorenheimen oder Krankenhäusern besser vor Gefahren und möglichen Unfällen geschützt“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn. „Gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer müssen vor Risiken wirksam bewahrt werden.“

Das Land Brandenburg hatte sich in der Verkehrsministerkonferenz für die Neuregelung eingesetzt, um den Kommunen die Ausweisung von Tempolimits ohne konkreten Gefahrenbezug zu erleichtern. Vor allem vor Kitas und Schulen haben sich Eltern an vielen Orten die Beschränkung gewünscht. In Brandenburg verunglückten voriges Jahr laut Unfallstatistik fast 500 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren im Straßenverkehr. Überwiegend ereigneten sich die Unfälle auf dem Weg der Kinder zur Schule oder von dort nach Hause. „Die Unfallzahlen müssen sinken“, so Stohn. „Ich hoffe, dass das Tempolimit durch ausreichende Geschwindigkeitskontrollen unterstützt wird.“ Die unteren Straßenverkehrsbehörden sind verpflichtet, die Neuregelung möglichst zeitnah umzusetzen. Zum kommenden Schuljahr ab September kann also Tempo 30 flächendeckend eingeführt sein.

Geld für Bürgerdienst auf Rollen – das Amt kommt zu den Menschen

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Luckenwalde. Um das Angebot an Behördendienstleistungen auch in der Fläche zu sichern, stellt das Land Brandenburg für die Kommunen weiteres Geld für mobile Bürgerdienste zur Verfügung. Das Angebot gibt es bereits in acht Brandenburger Kommunen, vier weitere können jetzt dazu kommen.

Der hiesige Landtagsabgeordnete Erik Stohn: „Vom rollenden Amt profitieren insbesondere ältere Menschen und Berufstätige in den jeweiligen Ortsteilen der Gemeinden. So können benötigte Dokumente oder Formulare bequem beantragt, angefertigt und ausgehändigt werden.“

Kommunen können ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung von jeweils 5.000 Euro bis Ende Oktober 2017 beim Innenministerium stellen.

„Näher am Menschen gepaart mit einer enormen Zeitersparnis – insgesamt ein großer Nutzen für Menschen in Brandenburgs ländlichen Regionen!“, so Stohn.

Zukunft des Körbaer Teiches

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Dahme/Mark. Aktuell läuft das Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ“. Der hiesige Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD) wandte sich mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung, um Handlungsspielräume bei der geplanten Ausweisung des Naturschutzgebietes am Körbaer Teich in Erfahrung zu bringen. „Ich freue mich, dass der neue Verordnungsentwurf viele Anregungen der Bürger vor Ort aufgenommen hat. Mehr als zehn Punkte wurden abgeändert“, so Stohn.

In der Antwort heißt es: „Neben einer Überarbeitung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Wasserhaltung wurden auch aus der Region vorgeschlagene Pflegemaßnahmen zum Schilfschnitt und zur Entwicklung des Teiches aufgenommen. Die Regelungen zum Baden und Bootsfahren werden neu gefasst und das Betreten der Flächen soll ab 31. Juli auch außerhalb von Wegen möglich sein. Die Maßgaben zur Forstwirtschaft wurden gestrafft und es wird eine Freistellung der Wiese für das traditionelle Dorffest aufgenommen.“

„Die Gesprächsatmosphäre zwischen allen Beteiligten war zuletzt sehr konstruktiv, sodass letztlich eine für alle zufriedenstellende Lösung rauskommt“, hofft Stohn.