Tierheime können weiter investieren

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Land verlängert Förderrichtlinie um weitere zwei Jahre

Luckenwalde/Jüterbog. Die Förderung von Tierheimen in Brandenburg wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Das beschloss die SPD-geführte Landesregierung. Damit werden Tierheime bei Investitionen zur besseren Unterbringung der herrenlosen Tiere unterstützt.

„Die Verbesserung des Tierwohls soll auch für Haustiere gelten“, betont der hiesige Landtagsabgeordnete Erik Stohn (SPD), „die ihr Zuhause aus welchem Grund auch immer verloren haben.“ Dabei solle das Tierleid gelindert und die zumeist ehrenamtliche Arbeit der Tierschützer unterstützt werden. Deshalb stelle das Land pro Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.

Jeder Antragsteller kann für eine Maßnahme höchstens 50.000 Euro pro Jahr beantragen. Das Geld soll besonders für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen gewährt werden. Beantragen können die Fördermittel gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder ähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben.

Erik Stohn macht darauf aufmerksam, dass die Anträge für das Jahr 2024 bis spätestens zum 30. November 2023 gestellt werden müssen. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zuständig.